SCHEMATA FÜRS STRAFRECHT —

 

1. Allgemeines

Ein Überblick über die verschiedenen Arten von Vorsatz sowie Prüfungsschemata für verschiedene Deliktstypen (vorsätzliche Begehung, Versuch, fahrlässige Begehung, Unterlassen) und Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Notstand, erklärte und mutmaßliche Einwilligung).

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2. Vorsatz

Eine schematische Darstellung der Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit nach einigen bekannten Theorien.

Zur Erläuterung: Auf der x-Achse finden sich die verschiedenen Grade des Wollens, auf der y-Achse verschiedene Grade des Wissens. Schwarz und mittelgrau ausgefüllt sind diejenigen Felder, die nach allen Theorien zum Vorsatz zählen. Weiß stellt nach allen Ansichten Fahrlässigkeit dar.

Umstritten ist der hellgrau ausgefüllte Bereich (mit hellgrauer Ziffer III). Die hier farblich eingezogenen Grenzen markieren, welchen Grad von Wissen und Wollen die einzelnen Theorien (s. Legende) verlangen. (Die Theorien mit gerade verlaufender Abgrenzung stellen nur auf Wissen oder Wollen ab, diejenigen mit abgewinkelter Grenze auf beides.)

Eines wird dabei deutlich: Je mehr Wissen vorliegt, desto weniger Wollen ist erforderlich, und umgekehrt – und alle Theorien stellen nur unvollkommene, sprachliche Beschreibungen dessen dar.

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3. Irrtümer

Eine tabellarische Übersicht über die möglichen Irrtümer im Strafrecht. Auf der x-Achse unterscheidet sie zwischen Irrtümern über Tatsachen und solchen übers Recht sowie auf der y-Achse zwischen Irrtümern auf Tatbestands-, Rechtswidrigkeits- und Schuldebene.

Die augenfällige Spiegelbildlichkeit zwischen Tatbestands- und Rechtswidrigkeitsebene – der Tatbestand begründet ja das Unrecht, und die Rechtfertigung hebt es wieder auf – legt dabei die Richtigkeit der „eingeschränkten Schuldtheorie“ sowie jener Ansicht nahe, die nur wegen Versuchs bestrafen will, wenn die Tat in Unkenntnis der rechtfertigenden Umstände begangen wurde.

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